Datenschutzerklärung
Welche Daten Lernweg verarbeitet, wozu, wie lange – und welche nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer verantwortlich ist: Sven Klemm, Dresden – erreichbar über support@lernweg.app oder das Kontaktformular (Abschnitt 1).
- Was wir speichern: bei Kindern Vorname, Anmeldename, Geburtsdatum, wie sie lernen möchten und was sie geübt haben; bei Erwachsenen dazu die E-Mail-Adresse und die Pflichtangaben (3.1, 3.2, 3.17).
- Was wir nicht speichern: keine Diagnose und keine Noten. Kennwörter, PINs und Bilderfolgen nur als Prüfwert – niemand kann sie lesen. „Blind“ oder „gehörlos“ nur mit Einverständnis aller Sorgeberechtigten (3.5).
- Wozu: nur, damit Lernweg läuft. Keine Werbung, kein Verkauf, keine Weitergabe an Dritte (4, 7).
- Wo: auf einem eigenen Server in Deutschland (Strato, im Auftrag nach Art. 28 DSGVO). Auch KI und Vorlesestimme laufen dort; Daten von Lernenden gehen an keine KI-Firma (6, 8).
- Wer es sieht: das Kind selbst, seine Begleitungen im Rahmen ihrer Rechte und die Verwaltung – bei Kindern, die sie nicht selbst begleitet, nur mit Begründung im Zugriffsprotokoll (7).
- Ausland: nur, wenn jemand Mitteilungen aufs Gerät einschaltet und vorher einwilligt – dann der Mitteilungsdienst des Browser-Herstellers (3.22, 3.23).
- Wie lange: bis das Konto gelöscht wird. Nach 12 Monaten ohne Anmeldung löscht Lernweg es selbst, mit Hinweis 30 Tage vorher. In Sicherungen bleibt es noch bis zu etwa 6 Monate (9).
- Ihre Rechte: Auskunft, Herunterladen und Löschen gehen direkt in der App unter „Daten von …“; Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen (11).
- Beschwerde: bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (12).
Verbindlich ist die ganze Fassung – zum Herunterladen und hier darunter zum Aufklappen.
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Darunter steht die ganze Fassung auch hier auf der Seite – Abschnitt für Abschnitt zum Aufklappen.
Lesezeit: etwa 51 Minuten · 14 Abschnitte zum Aufklappen
Fassung vom 29.10.2026, ergänzt um 3.17 und 3.18 (30.10.2026), 3.19 (31.10.2026), 3.20 bis 3.23 (01.11.2026), 3.24 (02.11.2026), 3.25 (03.11.2026), 3.26 und 3.27 (05.11.2026), 3.25 und 3.26 erweitert (06.11.2026). Diese Erklärung beschreibt, was Lernweg wirklich speichert – jede Angabe ist am Programm nachgeprüft. Wenn Ihnen etwas fehlt oder falsch erscheint, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder an support@lernweg.app. Wir bessern nach.
Für Kinder: Das Wichtigste in Leichter Sprache
Was ist Lernweg? Lernweg ist eine App zum Lernen. Du übst dort Aufgaben.
Was wir über dich speichern. Deinen Namen. Deinen Geburtstag. Wie du lernen willst. Was du geübt hast. Dein Geheimnis zum Anmelden ist gut versteckt. Niemand kann es lesen. Auch wir nicht.
Warum dein Geburtstag? Mit 18 Jahren bist du erwachsen. Dann entscheidest du selbst. Darum müssen wir den Tag kennen.
Blind oder gehörlos. Deine Eltern müssen Ja sagen. Nur dann schreiben wir das auf. Dann stellt sich die App für dich passend ein. Sagen die Eltern Nein? Dann löschen wir es.
Fotos von Papier-Aufgaben. Du schickst ein Foto von einer Aufgabe? Ein Erwachsener schaut es an. Danach löschen wir das Foto. Schaut niemand hin? Dann löschen wir es nach 60 Tagen. Vorher sagen wir dir Bescheid.
Die KI. Ein Computer-Programm hilft beim Schreiben von Aufgaben. Es läuft auf unserem eigenen Server. Es bekommt deinen Namen nicht. Jede Aufgabe wird mehrfach geprüft.
Wo das liegt. Auf einem eigenen Server in Deutschland. Nicht bei einer großen Firma.
Wer das sieht. Du. Und deine Begleiter beim Lernen. Das sind Erwachsene. Sonst niemand.
Verstehe ich nicht. Du verstehst eine Aufgabe nicht? Dann kann Lernweg sie dir erklären. Zum Lesen oder zum Hören. Deine Lernzeit hält dabei an. Deine Begleitung sieht das auch.
Schreiben. Du kannst deiner Begleitung schreiben. Und dem Support. Der Support heißt: Lernweg (Support). Anderen Kindern nur mit Erlaubnis von deinen Erwachsenen. Dann prüft Lernweg die Nachrichten an andere Kinder. Es sucht nach bestimmten Wörtern. Kommt so ein Wort vor? Dann bekommen deine Erwachsenen eine Meldung. Dann dürfen deine Erwachsenen den Chat lesen. Sonst liest niemand mit.
Was wir nicht machen. Wir verkaufen nichts. Wir zeigen keine Werbung. Wir geben nichts an fremde Firmen.
Wenn du Lernweg nicht mehr benutzt. Meldest du dich ein Jahr lang nicht an? Dann löschen wir dein Konto. Vorher bekommen deine Erwachsenen eine Nachricht.
Was du darfst. Du darfst fragen: Was ist über mich gespeichert? Du darfst sagen: Bitte löschen! Sag es deinen Eltern. Oder deiner Lehrerin oder deinem Lehrer. Die können das in der App machen.
1 · Wer ist verantwortlich?
Sven Klemm Bürgerstraße 33 01127 Dresden Deutschland E-Mail: support@lernweg.app Kontaktformular: https://lernweg.app/#/kontakt
Für Fragen zum Datenschutz nutzen Sie bitte dieselbe Adresse oder das Kontaktformular.
Einen Datenschutzbeauftragten gibt es nicht; die gesetzlichen Voraussetzungen dafür liegen nicht vor.
Für wen diese Erklärung gilt. Lernweg wird heute von Familien und einzelnen Personen auf Einladung genutzt. Diese Erklärung gilt dafür. Setzt eine Schule Lernweg selbst mit ihren Klassen ein, ist sie dafür verantwortlich und Lernweg arbeitet in ihrem Auftrag; das wird dann gesondert vereinbart und hier ergänzt.
2 · Wie Lernweg aufgebaut ist
Lernweg ist kostenfrei und nicht kommerziell.
Lernweg ist eine Lern-App für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ein Konto entsteht nur auf Einladung; eine offene Anmeldung gibt es nicht. Es gibt diese Rollen:
- Verwaltung: führt Lernweg, legt Organisationen an und kann bei allen Konten Anmeldewege einrichten, sperren und entsperren.
- Begleitung: Eltern oder Lehrkräfte, die ein Kind begleiten. Was eine Begleitung sehen und ändern darf, hängt an Rechten, die je Kind vergeben werden.
- Schülerin oder Schüler: Kinder und Jugendliche. Ihr Konto legt eine Begleitung an oder lädt sie ein.
- Selbstlernende: Erwachsene, die allein lernen – auch Schülerinnen und Schüler ab 18, wenn sie das so wählen.
Es gibt bewusst keine Noten, keine Punkte und keinen Vergleich mit anderen.
3 · Welche Daten wir verarbeiten
3.1 Konten von Erwachsenen (Verwaltung, Begleitung, Selbstlernende)
- Anzeigename, gewünschte Anrede (du/Sie), E-Mail-Adresse und ob sie bestätigt ist, Organisation, Rolle, bei Begleitungen die Gruppe „Eltern“ oder „Lehrkraft“.
- Kennwort – nur als Prüfwert (Argon2id), nie im Klartext. Mindestens 12 Zeichen mit Buchstaben und Zahlen.
- Zeitpunkt der Anlage und der letzten Anmeldung; ob das Konto abgeschaltet ist, wann und von wem; ob die Hilfe im System eingeschaltet ist.
- Freiwillig: zweiter Faktor (siehe 3.3).
- Bei Begleitungen (Eltern, Lehrkräfte, Betreuung) und Selbstlernenden zusätzlich die Pflichtangaben nach 3.17.
3.2 Konten von Kindern und Jugendlichen
- Anzeigename und Anmeldename.
- Geburtsdatum – Pflicht. Wir brauchen es für genau einen Zweck: den Tag zu bestimmen, an dem das Kind volljährig wird (§ 2 BGB, am 18. Geburtstag). Monat und Jahr allein würden bis zu einem Monat danebenliegen. Das Geburtsdatum sehen nur Begleitungen mit dem Recht „Daten ändern“ und die Verwaltung. Es geht nie in einen Auftrag an die KI.
- E-Mail-Adresse des Kindes – freiwillig. Nur eine Begleitung (bzw. die Verwaltung) trägt sie ein oder ändert sie, das Kind selbst nicht. Sie dient als Ersatz für den Anmeldenamen und als Empfänger einer Einladung. „Kennwort vergessen“ per E-Mail gibt es für Kinder nicht.
- Anmeldewege – je nach Anmeldegruppe: Kennwort/Wort (Klasse 1–3 und Förderschule mindestens 8, sonst mindestens 12 Zeichen, jeweils mit Buchstaben und Zahlen), PIN (6 Ziffern, einfache Folgen verboten) oder Bilderfolge (mindestens 4 von 9 Bildern in der richtigen Reihenfolge). Alles nur als Prüfwert (Argon2id). Bei blinden Kindern wird die Bilderfolge nicht angeboten. Zu jedem Weg gespeichert: wann er eingerichtet wurde, von wem, wann er zuletzt benutzt wurde, Fehlversuche und Sperre, ob er die heutigen Regeln noch erfüllt.
- Einrichtungs-Zettel und Geräte. Eine Begleitung kann einen Einrichtungs-Zettel mit QR-Code ausdrucken. Er gilt höchstens 14 Tage und richtet genau ein Gerät ein; danach ist er wertlos. Das Gerät bekommt dabei einen eigenen Keks (
lernweg_geraet, ein Jahr gültig, enthält nur eine Zufallszahl). In der Datenbank stehen dazu: Prüfwert des Kekses, ob das Gerät „geteilt“ ist (legt die einrichtende Person fest), wer es wann eingerichtet hat, letzte Nutzung und welche Kinder das Gerät kennt – deren Namen erscheinen auf diesem Gerät zum Antippen bei der Anmeldung. Ein Gerät, das 6 Monate nicht benutzt wurde, wird gelöscht.
3.3 Zweiter Faktor (nur Erwachsene, freiwillig)
Wer will, schützt sein Konto zusätzlich mit einer Code-App (TOTP). Das Geheimnis der Code-App speichern wir verschlüsselt (AES-256-GCM); der Schlüssel liegt nicht in der Datenbank, sondern nur in der Umgebung des Dienstes. Gespeichert werden außerdem: seit wann der zweite Faktor an ist, der zuletzt benutzte Code-Zeitschritt (damit kein Code zweimal gilt) und zehn Wiederherstellungscodes – nur als Prüfwert (SHA-256), mit dem Zeitpunkt ihrer Benutzung. Die Verwaltung kann den zweiten Faktor zurücksetzen; das wird im Ereignisprotokoll vermerkt.
3.4 Lernprofil
- Darstellung und Bedienung: Darstellungsstufe, Zahlenraum, Länge einer Lerneinheit, Zahl der Aufgaben, Zeitdruck an/aus, „Mehr Zeit“, Farbthema, Schriftgröße, Kontrast, Stimme, Vorlesen, Lesegeschwindigkeit, Aussehen, ab wann Tipp und Lösung kommen, Rückblick.
- Schulart – freiwillig (z. B. Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Förderschule mit Förderschwerpunkt), bei Oberschule und Gymnasium freiwillig die Klasse. Daraus folgen der Vorschlag für Stufe und Zahlenraum und die Anmeldegruppe („einfach“ oder „standard“): Kinder einer Förderschule bekommen einfachere Anmeldewege. Ohne Schulart gilt ein mittlerer Vorschlag; die App funktioniert auch so.
- Bundesland (mit Datum, weil Kinder umziehen), Wahlfächer, freigeschaltete Lernziele – für die Auswahl passender Aufgaben.
- Bei blinden Kindern die Antwort auf die Frage „Benutzt du schon ein Vorleseprogramm?“.
- Ob das Kind zu Befragungen eingeladen werden darf (die Begleitung kann „nicht fragen“ einstellen, siehe 3.13).
Zur Schulart „Förderschule“. Die Angabe einer Förderschule mit Förderschwerpunkt (zum Beispiel „geistige Entwicklung“) lässt Rückschlüsse auf eine Behinderung zu. Wir brauchen sie, um das Angebot überhaupt passend machen zu können: Sie bestimmt die einfache Anmeldung, die Darstellung und die Auswahl der Aufgaben. Deshalb speichern wir sie – aber nur, wenn sie angegeben wird, und wir schützen sie wie Gesundheitsdaten: Sie steht nur im Lernprofil, sehen können sie nur die Begleitungen des Kindes und die Verwaltung, sie geht nie in einen Auftrag an die KI, nicht in die Befragung und nicht an Dritte. Sie lässt sich jederzeit ändern oder entfernen; danach gilt der mittlere Vorschlag. Wer die Schulart einträgt (in der Regel die einladende Begleitung), tut das im Einvernehmen mit den Eltern; ab 18 entscheidet die Person selbst.
3.5 Gesundheitsdaten: blind oder gehörlos
Ob ein Kind blind oder gehörlos ist, sind Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Lernweg nutzt die Angabe ausschließlich, um die Seiten passend einzustellen (z. B. von selbst vorlesen, keine Anmeldung mit Bildern bei blinden Kindern).
- Einwilligung: Gespeichert wird die Angabe nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Bei Minderjährigen willigen die Eltern ein – aller Sorgeberechtigten, in der Regel also beider Eltern –, ab 18 die Person selbst, bei einer gesetzlichen Betreuung die Betreuung.
- So läuft es: Wer ein Kind einlädt oder anlegt, bestätigt mit einem Pflicht-Häkchen, dass das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegt. Ohne Häkchen wird nichts gespeichert – das prüft auch die Datenbank selbst. Das unterschriebene Einverständnis bewahrt die einladende bzw. anlegende Person auf, solange die Angabe gespeichert ist. Einen Vordruck dafür gibt es hier: Einverständnis: blind oder gehörlos (Vordruck). Haben die Eltern ein eigenes Lernweg-Konto, sehen sie zusätzlich eine Bitte und können in der App bestätigen oder ablehnen; Ablehnen löscht die Angabe.
- Dazu gespeichert: wer wann eingewilligt hat, welche Fassung des Einwilligungstextes galt, ob und wann die Eltern in der App bestätigt oder abgelehnt haben, wann widerrufen wurde.
- Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Werden beide Häkchen (blind, gehörlos) entfernt, ist die Angabe gelöscht und die Einwilligung beendet. Das berührt nicht, was vorher rechtmäßig geschehen ist.
- Mit 18: Wird die Person 18, stimmt sie selbst neu zu; ohne ihre Zustimmung wird die Angabe gelöscht. Stimmt sie zu, bleibt die frühere Einwilligung der Eltern als Verlauf stehen und ist als „abgelöst durch eigene Zustimmung“ gekennzeichnet. Ihre eigene Zustimmung kann die Person jederzeit selbst zurücknehmen; dann wird die Angabe gelöscht.
3.6 Beim Lernen
- Lerneinheiten (Beginn, Ende, Grund des Endes) und jeder Versuch: welche Aufgabe, gegebene Antwort, richtig/noch nicht, ob Tipp oder Lösung gezeigt wurde, ob vorgelesen wurde, Dauer; welche Aufgabe später noch einmal kommt („Noch nicht ganz“).
- Bei Antworten, die das Programm nicht sicher prüfen kann: „vorläufig“, wer es wann bestätigt hat und freiwillige Worte der Begleitung dazu; ob und wann das Ergebnis gemeinsam angesehen wurde und auf wessen Gerät.
- Wegzeichen (eines je geschaffter Einheit), Rückblick am Ende einer Einheit.
- Rückmeldungen über „Verstehe ich nicht“.
- Nachrichten von Begleitungen an das Kind und Antworten des Kindes; Hinweise von Lernweg selbst (z. B. dass ein Foto bald gelöscht wird); Anträge des Kindes (z. B. anderer Name, andere Lernzeit) mit Antwort.
- Papier-Aufgaben: Fotos oder PDF, die ein Kind von einer Papier-Aufgabe hochlädt. Ort, Gerät und andere Zusatzangaben werden vor dem Speichern aus dem Foto entfernt. Die lokale KI kann einen Vorschlag machen (siehe 6); entscheiden tut immer ein Mensch. Die Fotos werden 14 Tage nach der Entscheidung gelöscht, nie abgegebene Entwürfe nach einem Tag. Entscheidet niemand, werden die Fotos 60 Tage nach der Abgabe gelöscht; 14 Tage vorher erinnert Lernweg die Begleitungen mit dem Recht „Postfach“ per E-Mail und die lernende Person mit einem Hinweis in der App (Selbstlernende zusätzlich per E-Mail). Ergebnis und Rückmeldung bleiben wie jeder andere Versuch.
3.7 Volljährigkeit und die Umstellung mit 18
- Einen Monat vor dem 18. Geburtstag gibt es einen Hinweis in der App und eine E-Mail an die Begleitungen (mit Vorname und Datum).
- Am 18. Geburtstag fragt Lernweg die Person selbst: eigene E-Mail-Adresse, eigenes Kennwort, und was die bisherigen Begleitungen danach sehen dürfen – alles, nur den Fortschritt oder nichts. Bis zur Antwort bleibt alles wie bisher. Danach ist es ein Konto für Selbstlernende; die Anmeldewege für Kinder (PIN, Bilder, Zettel) entfallen. Begleitungen dürfen danach nichts mehr ändern und höchstens so viel sehen wie gewählt – im Postfach „Zum Ansehen“ nur noch ansehen, nicht entscheiden; bei „nichts“ endet die Begleitung.
- Alle Selbstlernenden – auch wer von Anfang an allein lernt – können sich selbst eine Begleitung einladen und festlegen, was sie sieht (höchstens Fortschritt, Postfach, Rückmeldungen). Diese Zustimmung wird mit Fassung und Zeitpunkt gespeichert; die Person kann die Begleitung jederzeit beenden.
- Ausnahme: Die Begleitung kann festlegen, dass die Begleitung bleibt (z. B. wenn die Person das nicht allein schafft). Dann fragt Lernweg nicht. Gespeichert wird, wer die Ausnahme wann gesetzt hat.
- Gespeichert werden die Entscheidung und ihr Zeitpunkt.
3.8 Beim Aufrufen der Seite
- Zugriffsprotokoll des Webservers: Unser Webserver (nginx) schreibt jede Anfrage mit: die gekürzte IP-Adresse (IPv4 ohne das letzte Stück, IPv6 nur die ersten drei Blöcke), Zeitpunkt, aufgerufene Adresse ohne den Teil hinter „?“, Statuscode, übertragene Größe und Browserkennung – keine volle IP-Adresse und keine verweisende Seite. Die Datei wird täglich gewechselt und nach 14 Tagen gelöscht.
- Protokoll des Dienstes: Der Lernweg-Dienst schreibt technische Meldungen in die Ausgabe seines Containers. Darin steht bei einer Anfrage nur gekürzt, woher sie kam (IPv4 ohne das letzte Stück, IPv6 nur die ersten drei Blöcke), und die Adresse ohne den Teil hinter „?“ – keine volle IP-Adresse, keine Namen. Das Protokoll ist auf 3 Dateien zu je 10 MB begrenzt; ältere Meldungen werden laufend überschrieben.
- Kekse:
lernweg_sitzung(technisch notwendig, httpOnly): eine Zufallszahl, in der Datenbank nur als Prüfwert. Gültig 8 Stunden für Kinder, 30 Tage für Erwachsene (ohne Verlängerung); auf geteilten Geräten Abmeldung nach 30 Minuten ohne Eingabe.lernweg_geraet: siehe 3.2. - Anmeldungen (Sitzungen): Gespeichert werden je Anmeldung: Konto, Anmeldeweg, Gerät, Beginn, letzte Nutzung, Ablauf, Abmeldung – keine IP-Adresse. Abgelaufene Anmeldungen werden 7 Tage nach Ablauf gelöscht.
- Im Browser (
localStorage): nur das gewählte Farbthema und ob sich die Hilfe-Seite bewegen darf. Das bleibt auf dem Gerät. - Keine Werbung, kein Tracking, keine Statistikdienste, keine Schriften oder Programmteile von fremden Servern.
3.9 Schutz vor Durchprobieren: Sperren je Konto und je Adresse
- Je Konto bzw. Anmeldeweg: Nach 10 Fehlversuchen mit Kennwort, Wort oder Bilderfolge bzw. nach 5 Fehlversuchen mit der PIN wird dieser Anmeldeweg für 15 Minuten gesperrt; danach beginnt die Zählung neu. Die Verwaltung kann vorher entsperren. Gespeichert werden die Zahl der Fehlversuche und das Ende der Sperre.
- Je Adresse: Zusätzlich zählt Lernweg Fehlversuche je Internet-Adresse (IP-Adresse) – nur bei Zugriffen von außen, nicht aus unserem eigenen Netz. Nach 100 Fehlversuchen in 15 Minuten werden Anmeldungen von dieser Adresse 15 Minuten lang abgewiesen. Ebenso gezählt werden falsche Einladungscodes, Anfragen „Kennwort vergessen“ und Versuche mit Namen, zu denen es kein Konto gibt – damit die Sperrmeldung nicht verrät, ob es ein Konto gibt.
- Was gespeichert wird: Die IP-Adresse und die eingegebene Kennung stehen nicht im Klartext in der Datenbank, sondern nur als Prüfwert (SHA-256). Weil sich ein solcher Prüfwert bei IP-Adressen mit Aufwand zurückrechnen lässt, behandeln wir ihn als personenbezogen. Die Zähler werden stündlich aufgeräumt: gelöscht wird, was älter als einen Tag ist und keine laufende Sperre mehr hat.
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse, Konten von Kindern und Erwachsenen gegen Durchprobieren zu schützen.
3.10 E-Mails
Lernweg verschickt E-Mails über einen eigenen Mailserver (ebenfalls bei Strato, siehe 8) mit dem Absender support@lernweg.app – nur den Informationskanal mit dem Absender informationen@lernweg.app (siehe 3.16) –, verschlüsselt übertragen (STARTTLS), als Text und HTML. Es gibt keinen Versanddienstleister und keine Öffnungs- oder Klickzählung, keine Bilder von fremden Servern. Verschickt werden:
- Einladungen (an die Adresse, die die einladende Person eingibt – das kann die eines Kindes sein; die Mail nennt den Namen der einladenden Person und bei einer weiteren Begleitung den Vornamen des Kindes, im Betreff steht kein Kindername);
- die Einladung zu einem Probezugang und Mails, die die Verwaltung im Probezugang selbst schreibt, zum Beispiel eine Erinnerung oder eine Nachfrage (siehe 3.15);
- die Bestätigung der Anmeldung zum Informationskanal und seine Ausgaben (siehe 3.16);
- Link zum Bestätigen der E-Mail-Adresse (48 Stunden gültig) und Benachrichtigung der alten Adresse, wenn sie geändert wurde; Hinweis, wenn das Kennwort geändert wurde;
- „Kennwort vergessen“ (nur Erwachsene, nur an bestätigte Adressen, Link 60 Minuten gültig, einmal);
- Hinweis „wird bald volljährig“ an die Begleitungen (nur Vorname, siehe 3.7);
- Hinweis, dass ein unbenutztes Konto in 30 Tagen gelöscht wird (siehe 9);
- Erinnerung, dass Fotos einer Papier-Aufgabe ohne Entscheidung bald gelöscht werden (nur Vorname, siehe 3.6);
- an unser Team: Hinweis auf eine neue Nachricht im Kontaktformular – ohne Text, ohne Namen und ohne Adresse der schreibenden Person.
Jede verschickte Mail wird als Kopie im Postfach support@lernweg.app im Ordner „Gesendet“ abgelegt, damit nachvollziehbar ist, was verschickt wurde – außer den Mails des Informationskanals (dort bewahren wir nur Betreff und Text jeder Ausgabe auf, siehe 3.16). Diese Kopien löscht Lernweg nach 6 Monaten automatisch (einmal am Tag); Mails an einen Probezugang schon mit dem Probezugang (siehe 3.15). Der Mailserver führt technische Zustellprotokolle (Zeitpunkt, Absender- und Empfängeradresse, Ergebnis der Zustellung), die er nach seinen Einstellungen laufend überschreibt. Im Ereignisprotokoll von Lernweg steht nur die Art der Mail, nie die Adresse. Für die Einladung wird außerdem der Zeitpunkt des Versands gespeichert.
3.11 Kontaktformular
Wer uns über das Kontaktformular schreibt, gibt Name, E-Mail-Adresse (freiwillig) und die Nachricht an. Wählen Sie aus, worum es geht (z. B. „Ich möchte mitmachen“), speichern wir dieses Anliegen mit. Wählen Sie „Probezugang anfragen“, sind Ihre E-Mail-Adresse und die Angabe „Lehrkraft“ oder „Eltern“ Pflicht, denn an diese Adresse schicken wir den Probezugang (siehe 3.15). Wir speichern die Nachricht mit Eingangszeit, „gelesen“ und „erledigt“, um zu antworten. Gegen Maschinen gibt es eine kleine Rechenaufgabe – ohne fremden Dienst. Über eine neue Nachricht bekommt unser Team einen Hinweis per E-Mail ohne Inhalt (siehe 3.10); lesen lässt sie sich nur nach Anmeldung in der Verwaltung. Die Nachricht wird 90 Tage, nachdem sie erledigt ist, automatisch gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Mails an support@lernweg.app werden auf eigenen Servern des Betreibers automatisch vorsortiert und kurz zusammengefasst – ohne fremde Dienste. Es entscheidet und antwortet immer ein Mensch.
3.12 Ereignisprotokoll und Nachweise
Lernweg führt ein Protokoll wichtiger Vorgänge, z. B. „Anmeldung gesperrt“, „Konto angelegt (Rolle Schüler)“, „Einwilligung bestätigt“, „Mail verschickt (Art Einladung)“, „Konto gelöscht“, „Name im KI-Auftrag codiert“. Es enthält keine Namen, keine E-Mail-Adressen, keine IP-Adressen und keinen Verweis auf ein Konto – die Tabelle hat keine Verbindung zu den Konten. Über den Zeitpunkt ließe sich ein Eintrag in Einzelfällen trotzdem einem Vorgang zuordnen. Einträge werden nach 12 Monaten gelöscht.
Zusätzlich hält Lernweg fest, wann jemand Auskunft, Export oder Löschung ausgelöst hat (Nachweis nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Bei einer Löschung bleibt nur der Vorgang selbst – ohne Verweis auf das gelöschte Konto.
3.13 Befragung zur Verbesserung von Lernweg
Wir bitten Nutzerinnen und Nutzer gelegentlich, freiwillig einen kurzen Fragebogen zu beantworten. Mit den Antworten speichern wir nur die Rolle (z. B. Lernende, Eltern, Lehrkraft), eine Altersgruppe, die Fassung des Fragebogens, den Weg (online oder Papier) und den Monat – keinen Namen, kein Konto, keine IP-Adresse. Freie Texte werden vor dem Speichern automatisch von Namen befreit. Getrennt davon merken wir uns beim Konto, ob und wann (Tag) gefragt wurde und ob geantwortet oder abgelehnt wurde, damit niemand zu oft gefragt wird. Begleitungen sehen, wenn ein Kind gefragt wird, und können „nicht fragen“ einstellen. Ausgewertet wird nur in Gruppen ab 5 Antworten. Antworten löschen wir nach 24 Monaten, freie Texte nach 12 Monaten. Papierbögen werden nach dem Übertragen vernichtet. Hochgeladene Bögen (Foto, Scan, PDF) speichern wir nicht auf dem Lernweg-Server, sondern nur kurz auf einem eigenen Server des Betreibers in Deutschland, der nur verschlüsselt und mit Zugangsschlüssel vom Lernweg-Server erreichbar ist; dort werden sie nach dem Übertragen gelöscht, spätestens 24 Stunden nach dem Hochladen – nie in der Datenbank, nie in einer Datensicherung. Ist dieser Server gerade nicht erreichbar, bewahrt der Lernweg-Server den Bogen höchstens 24 Stunden auf – vorher so verschlüsselt, dass nur der Server des Betreibers ihn öffnen kann; der Lernweg-Server selbst kann ihn nicht lesen. Ist der Server wieder da, wird der Bogen nachgeliefert und auf dem Lernweg-Server gelöscht; nach 24 Stunden wird er ungeöffnet gelöscht, und wer ihn hochgeladen hat, sieht einen Hinweis. Neue oder geänderte Fragen schlägt die Lernweg-eigene KI auf unserem Server aus den freien Texten vor; sie gelten erst, wenn ein Mensch sie freigegeben hat. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Verbesserung des Angebots.
3.14 Einladungen
Eine Einladung enthält, was die einladende Person eingibt: Rolle, Organisation, bei Kindern Geburtsdatum, Alter, Schulart, Anmeldegruppe und gegebenenfalls blind/gehörlos mit der Bestätigung des Einverständnisses, bei einer weiteren Begleitung die vergebenen Rechte, und die E-Mail-Adresse, an die sie geht; der Code steht nur als Prüfwert in der Datenbank. Eine Einladung ist 14 Tage einlösbar (einstellbar). Beim Einlösen werden E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Alter, Schulart, Anmeldegruppe, blind/gehörlos und die Bestätigungsangaben in der Einladung geleert – sie stehen ab dann nur noch im Konto bzw. Lernprofil und verschwinden mit ihm. Nicht eingelöste Einladungen (abgelaufen oder zurückgezogen) werden 30 Tage nach Ablauf gelöscht. Seit 30.10.2026 kann die einladende Person der E-Mail eine persönliche Zeile mitgeben; sie steht nur in der E-Mail (und deren Kopie unter „Gesendet“, siehe 3.10), nicht in der Datenbank – im Ereignisprotokoll steht nur, dass es eine gab. Seit 01.11.2026 fordert Lernweg beim Versand eine Zustellmeldung des Mailservers an. Sie kommt in das Postfach support@lernweg.app; Lernweg liest daraus nur, ob die Mail angenommen, verzögert oder abgewiesen wurde, und speichert an der Einladung den Status, die Zeit und die Antwort des Empfänger-Servers (ohne E-Mail-Adressen). Das sieht, wer die Einladung verwalten darf; es verschwindet mit der Einladung. Wird für dieselbe Adresse und dasselbe Kind ein neuer Code erzeugt, wird die alte Einladung zurückgezogen.
3.15 Probezugänge zum Ausprobieren
Lehrkräfte und Eltern können Lernweg vorher ausprobieren. Sie können einen Probezugang selbst über das Kontaktformular anfragen („Probezugang anfragen“, siehe 3.11). Die Verwaltung legt dann den Probezugang an: Wir speichern Ihren Namen und die E-Mail-Adresse, an die er geht (beides ist Pflicht, denn der Zugang wird an Sie verschickt), ob er für eine Lehrkraft oder für Eltern ist, wer ihn angelegt hat, wann und bis wann er gilt (Vorschlag 14 Tage, höchstens 60), und – wenn es sie gibt – die Verknüpfung zu Ihrer Nachricht im Kontaktformular. Lernweg schickt die Einladung per E-Mail (siehe 3.10); die Verwaltung kann sie vorher um eine persönliche Zeile ergänzen und Ihnen während des Probezugangs weitere Mails schreiben. Wer die Einladung annimmt, legt einen Namen und ein Kennwort fest und sieht erfundene Beispielkinder mit erfundenem Lernverlauf – keine echten Kinder, keine echten Daten. Im Probezugang arbeitet keine KI. Zum Ausprobieren können Sie dort auch Nachrichten schreiben – nur zwischen Ihnen und den Beispielkindern und zwischen den Beispielkindern (mit Wortliste wie in 3.20); der Support und die Verwaltung sind dabei nicht beteiligt. Auch diese Nachrichten werden mit dem Probezugang gelöscht.
Am Ende der Gültigkeit – oder früher, wenn die Verwaltung ihn beendet – löscht Lernweg den Probezugang mit allem, was dabei entstanden ist: Konto, Kennwort, Beispielkinder, Lernverlauf, Anmeldungen und die Kopien der Mails im Ordner „Gesendet“.
Im Protokoll der Probezugänge bleiben danach noch 14 Tage stehen: die E-Mail-Adresse, der Name, den Sie angegeben haben, die Verknüpfungen (zu Ihrer Nachricht im Kontaktformular und, falls Sie Lernweg danach richtig nutzen, zu Ihrem Konto) und die Mails, die die Verwaltung Ihnen geschrieben hat (Betreff, Text, Zeitpunkt). So können wir nachfragen, wie es war, und Sie bei einem richtigen Start wiedererkennen. Danach löscht Lernweg diese Angaben automatisch (einmal am Tag). Ausnahmen:
- Sie nutzen Lernweg weiter – mit einem neuen Probezugang oder einem richtigen Konto unter derselben Adresse. Dann zählen die 14 Tage erst ab dem Ende dieser Nutzung.
- Sie wünschen etwas anderes – zum Beispiel, dass wir die Angaben sofort löschen oder bis zu einem Tag aufheben, den Sie nennen. Ihren Wunsch halten wir mit Datum und dem Namen der Person fest, die ihn eingetragen hat.
Übrig bleibt dann nur ein Vermerk ohne Adresse und ohne Namen (Nummer, Lehrkraft oder Eltern, angelegt, angenommen, beendet, Zahl der gelöschten Datensätze und Mails). Auch der tägliche Löschlauf hält nur fest, wie viele Einträge er geleert hat – nicht, was darin stand. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzung auf Ihren Wunsch); die 14 Tage im Protokoll Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Nachfrage und Wiedererkennen); ein längeres Aufheben auf Ihren Wunsch Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, jederzeit widerrufbar); der Vermerk ohne Namen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Nachweis der Löschung).
3.16 Informationskanal (Informationen per E-Mail)
Wer möchte, bekommt Neuigkeiten über Lernweg per E-Mail – zum Beispiel, wenn etwas Neues dazukommt. Die Anmeldung geht nur mit Bestätigung: Nach dem Eintragen der E-Mail-Adresse schicken wir eine Mail mit einem Link; erst wer ihn innerhalb von 7 Tagen anklickt, ist angemeldet. Nicht bestätigte Anmeldungen löschen wir nach 7 Tagen. Wir speichern die E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung und die Fassung des Textes, dem Sie zugestimmt haben – keinen Namen, keine IP-Adresse.
Die Mails kommen von informationen@lernweg.app; diese Adresse hat kein Postfach. Antworten gehen an support@lernweg.app. Verschickt wird über unseren eigenen Mailserver, in kleinen Portionen, ohne Versanddienstleister, ohne Öffnungs- oder Klickzählung. Von jeder Ausgabe speichern wir Betreff, Text, Zeitpunkt und die Zahl der Empfänger; bei der Adresse nur, welche Ausgabe sie zuletzt bekommen hat.
Abmelden geht jederzeit mit dem Link in jeder Mail (oder über die Abmelde-Funktion Ihres Mailprogramms). Dann löschen wir Ihre Adresse sofort aus dem Informationskanal. Die Verwaltung kann Sie auch auf Ihren Wunsch abmelden. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Ihre Einwilligung; Sie können sie jederzeit widerrufen.
3.17 Pflichtangaben von Eltern, Lehrkräften, Begleitungen und Selbstlernenden
Wer Kinder begleitet, muss für Rückfragen erreichbar sein, und die Verwaltung muss wissen, mit wem sie es zu tun hat. Wer allein lernt, hat keine Begleitung – deshalb müssen wir dann die Person selbst erreichen können. Darum fragt Lernweg Begleitungen und Selbstlernende nach dem Einlösen der Einladung – und bei jeder Anmeldung, solange etwas fehlt – nach diesen Angaben:
- Lehrkräfte, die an einer Schule unterrichten: Name, Anschrift und Schulart der Schule, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse der Schule; dazu eine E-Mail-Adresse für Rückfragen (gern die dienstliche, eine andere geht auch) und wie wir Sie am liebsten erreichen (E-Mail oder Telefon). Ihre Telefonnummer ist freiwillig – Pflicht nur, wenn Sie Telefon wählen. Ihre Privatanschrift fragen wir nicht.
- Eltern, Lehrkräfte ohne Schule, andere Begleitungen (z. B. Betreuung) und Selbstlernende: Ihre Anschrift und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen; die Telefonnummer ist freiwillig.
Eine E-Mail-Adresse ist also immer Pflicht, eine Telefonnummer nie (außer bei Lehrkräften, die „Telefon“ wählen). Kinder und Jugendliche, die Verwaltung und Probezugänge werden nicht gefragt (beim Probezugang stehen Name und E-Mail-Adresse schon im Probezugang selbst, siehe 3.15). Die Angaben sehen nur Sie selbst (unter „Mein Konto“, dort können Sie sie jederzeit ändern) und die Verwaltung von Lernweg. Andere Begleitungen sehen von Ihnen weiter nur Ihren Namen und ob Sie Eltern oder Lehrkraft sind. Wir nutzen die Angaben nur, um Sie bei Fragen zur Begleitung, zum Konto oder zur Sicherheit zu erreichen – nicht für Werbung und nicht für den Informationskanal (3.16). Wer die Art wechselt (z. B. von „Eltern“ zu „Lehrkraft an einer Schule“), dessen nicht mehr nötige Angaben löschen wir beim Speichern. Im Ereignisprotokoll steht nur, dass Angaben eingetragen oder geändert wurden, nicht welche.
Die Verwaltung sieht außerdem unter „Wer ist angemeldet“ für die Konten von Erwachsenen, wann sie angelegt wurden, wann sich die Person zuletzt angemeldet hat, wie viele Anmeldungen offen sind und ob eine davon in den letzten Minuten benutzt wurde, dazu die Zahl der begleiteten Kinder (ohne Namen). Das sind Angaben, die Lernweg für die Anmeldung ohnehin speichert (3.1, 9).
3.18 Zugriffe der Verwaltung auf Schülerinnen und Schüler
Die Verwaltung von Lernweg kann seit 30.10.2026 alle Schülerinnen und Schüler bearbeiten – auch die, die sie nicht selbst begleitet: Daten und Anmeldung, Zuordnung zu den Begleitungen, Einstellungen der Hilfe; sie kann auch ansehen, was geübt wurde. Das braucht sie zum Beispiel, wenn sich ein Kind nicht anmelden kann und die Begleitung nicht weiterkommt.
Jeder solche Zugriff braucht eine kurze Begründung, die die Verwaltung vorher eintippen muss (zum Beispiel „Hilfe bei der Anmeldung“). Ohne Begründung lässt der Server keinen Zugriff zu. Die Freigabe gilt für ein Kind und höchstens 60 Minuten. Lernweg schreibt jeden Zugriff in ein Zugriffsprotokoll: wer, wann, bei welchem Kind, was angesehen oder geändert wurde und die Begründung. Gespeichert werden keine Inhalte (kein Wort, keine PIN, keine Antworten).
Das Protokoll lesen die Verwaltung und die Begleitungen dieses Kindes – jede Begleitung nur bei ihren eigenen Kindern. Andere Begleitungen und die Kinder selbst sehen es nicht. Zugriffe der Verwaltung auf Kinder, die sie selbst begleitet, laufen wie bei jeder Begleitung und stehen nicht in diesem Protokoll. Einträge werden nach einem Jahr automatisch gelöscht (täglicher Lauf) und mit dem Konto des Kindes.
3.19 Hilfsmittel und Nachteilsausgleich
Zu einem Lernziel kann die Verwaltung eintragen, welche Hilfsmittel laut Lehrplan erlaubt sind (zum Beispiel „Taschenrechner“), mit der Quelle. Das sind keine personenbezogenen Daten.
Zu einem Kind kann eine Begleitung mit dem Recht „Daten ändern“ eintragen, welche Hilfsmittel es benutzen darf und welchen Nachteilsausgleich es hat – nur, was erlaubt ist (zum Beispiel „Rechenrahmen“, „mehr Zeit“, „Aufgaben vorlesen lassen“), keine Diagnose. Lernweg zeigt beides dem Kind an der Aufgabe („Du darfst …“). Die Angaben sehen das Kind selbst, seine Begleitungen und die Verwaltung; sie gehen nie an die KI. Gespeichert wird auch, wer sie wann zuletzt geändert hat. Sie werden mit dem Konto gelöscht; leeren löscht sie sofort. Ein Nachteilsausgleich kann auf eine Beeinträchtigung schließen lassen – bitte deshalb nur eintragen, was die Schule festgelegt hat, und nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. ab 18 der Person selbst. Seit 01.11.2026 muss die Begleitung dieses Einverständnis beim Speichern eines Nachteilsausgleichs bestätigen; gespeichert wird, wer es wann bestätigt hat.
3.20 Nachrichten von Kindern
Kinder schreiben in Lernweg kurze Nachrichten (höchstens 300 Zeichen, nur Text) an ihre Begleitungen und an den Support (die Verwaltung) – und, wenn ihre Begleitungen es erlauben, an andere Kinder ihrer Gruppe. Zur Gruppe gehören Kinder derselben Organisation mit derselben Klasse und Kinder, die dieselbe Person begleitet. Gespeichert werden Absender, Empfänger, Text, Zeitpunkt und ob die Nachricht gelesen ist.
Freischaltung für andere Kinder: Jede Begleitung eines Kindes kann „darf anderen Kindern schreiben“ freischalten oder sperren; gespeichert wird, wer was wann gesetzt hat (Verlauf). Ein Kind darf anderen Kindern schreiben, wenn mindestens eine Begleitung freigeschaltet hat und keine Begleitung der Gruppe „Eltern“ gesperrt hat. Zwei Kinder können sich nur schreiben, wenn das für beide gilt.
Wortliste statt Mitlesen: Niemand liest Nachrichten zwischen Kindern ständig mit. Lernweg vergleicht jede solche Nachricht automatisch mit einer Wortliste der Verwaltung und den Wortlisten der Begleitungen der beiden Kinder (ohne Groß- und Kleinschreibung, auch mit Abwandlungen und Ersatzzeichen wie „3“ für „e“). Bei einem Treffer bekommen die Verwaltung und die Begleitungen der beiden Kinder eine Meldung (bei einem Wort aus der Liste einer Begleitung: diese Begleitung und die Verwaltung) und dürfen dann diesen Chat öffnen. Jedes Öffnen wird protokolliert (wer, wann, welcher Chat). Nachrichten an die eigene Begleitung und an den Support werden nicht durchsucht. Die Kinder werden darüber in Leichter Sprache informiert. Die Wörter der Listen sind keine personenbezogenen Daten; sie gehen nie an die KI, die Nachrichten auch nicht.
3.21 Aufgaben erzeugen: zuletzt benutzte Einstellungen
Erzeugt die Verwaltung Aufgaben und wählt dabei ein Kind, merkt sich Lernweg je Person und Kind die zuletzt benutzten Einstellungen (Fach, Lernziel, Stufe, Zahlenraum, Anzahl), damit sie auf jedem Gerät wieder eingetragen sind. Das sind keine Lernergebnisse; die Angaben verschwinden mit einem der beiden Konten.
3.22 Erklären und Mitteilungen aufs Gerät
Erklären: Tippt ein Kind auf „Verstehe ich nicht“, fragt Lernweg, ob es die Aufgabe erklärt haben möchte (vorlesen oder lesen). Die Erklärung entsteht aus den Angaben der Aufgabe (was zu tun ist, worum es geht, der Tipp der Aufgabe) – ohne die Lösung; vorgelesen wird sie von der Vorlesestimme auf unserem Server. Gespeichert wird, bei welcher Aufgabe das Kind eine Erklärung wollte, ob vorgelesen oder gelesen, wie lange sie dauerte und ob es danach weiterwusste. Die Lernzeit hält währenddessen an (höchstens 10 Minuten je Erklärung). Das sehen das Kind, seine Begleitungen mit dem Recht „Sieht, was geübt wurde“ und die Verwaltung. Gelöscht nach 12 Monaten (täglicher Lauf) und mit dem Konto.
Mitteilungen aufs Gerät (Push): Wer möchte, schaltet auf seinem Gerät Mitteilungen ein (ein Tipp, das Gerät fragt einmal nach). Dann meldet Lernweg zum Beispiel eine neue Nachricht oder einen Treffer der Wortliste. Verschickt werden die Mitteilungen über die Meldezentrale (meldungen.klemm-dd.de) – ein eigener Dienst desselben Betreibers auf eigenen Servern in Deutschland. Lernweg gibt ihr keinen Namen, sondern nur eine Kennung, die aus der Kontonummer mit einem geheimen Schlüssel berechnet wird, dazu die Geräte-Adresse des Browsers („Endpunkt“) und die Art des Geräts (z. B. „iPhone Safari“). Der Inhalt einer Mitteilung ist kurz und bei Kindern ohne Namen und ohne Text der Nachricht („Du hast eine neue Nachricht.“). Die Mitteilung läuft – wie bei jeder Web-App – über den Mitteilungsdienst des Browser-Herstellers (Apple, Google oder Mozilla); sie ist dabei verschlüsselt, der Dienst sieht nur, dass eine Mitteilung an dieses Gerät geht. Ausschalten geht jederzeit auf dem Gerät oder in Lernweg; dann löscht die Meldezentrale das Abo.
3.23 Einwilligung vor den Mitteilungen
Vor dem Einschalten erklärt Lernweg die Mitteilungen in einem kurzen Hinweis (für Kinder in Leichter Sprache): was gemeldet wird, dass die Mitteilung über den Mitteilungsdienst des Browser-Herstellers läuft und dass dieser außerhalb der EU sitzen kann. Erst nach Ihrem „Ja“ fragt Lernweg das Gerät. Ohne dieses „Ja“ meldet Lernweg kein Gerät bei der Meldezentrale an. Gespeichert wird nur der Zeitpunkt dieser Einwilligung – sonst nichts; er wird mit dem Konto gelöscht. Grundlage der Übermittlung an den Mitteilungsdienst ist diese Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit der Dienst außerhalb der EU sitzt). Google LLC ist nach eigener Angabe unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert (Stand: Google-Seite „Datenschutzrahmen“, wirksam ab 23.08.2025, abgerufen 01.11.2026; Quelle: Google, policies.google.com/privacy/frameworks). Für andere Hersteller machen wir keine Angabe; Grundlage ist Ihre Einwilligung. Widerrufen geht jederzeit: Mitteilungen auf dem Gerät oder in Lernweg ausschalten.
3.24 Absender „Lernweg (Support)“
Was die Verwaltung von Lernweg schreibt oder tut, sehen Kinder, Begleitungen und Selbstlernende unter dem Absender „Lernweg (Support)“ – in Nachrichten, im Verlauf der Freischaltung, im Zugriffsprotokoll (3.18), bei bestätigten Ergebnissen und Einwilligungen und in E-Mails der Verwaltung, nie unter dem Namen oder Anmeldenamen eines Verwaltungskontos. Intern bleibt nachvollziehbar, welches Verwaltungskonto es war: Gespeichert werden weiter Kontonummer und Name (wie bisher in den Protokollen), und die Verwaltung selbst sieht sie. Für das Verwaltungskonto des Betreibers meldet Lernweg Mitteilungen aufs Gerät (3.22) bei der Meldezentrale unter seinem eigenen Nextcloud-Namen, damit sie in seiner Meldungen-App ankommen; für alle anderen bleibt es bei der Kennung ohne Namen.
3.25 Klassen und Fächer bei Selbstlernenden
Wer allein lernt (Selbstlernende), bekommt Aufgaben aus den Klassenstufen und Fächern, die die Verwaltung von Lernweg festlegt – beim Einladen oder später. Mehrere Klassen und Fächer sind möglich; alle Fächer sind wählbar. Ist kein Fach festgelegt, gibt es nur Mathematik, Deutsch und Aufgaben ohne Fach (Alltag) – so stellt es die Verwaltung unter den Regeln ein. Ist keine Klasse festgelegt, gibt es Aufgaben aus allen Klassen. Gespeichert werden die gewählten Klassen und Fächer. Ändern kann sie nur die Verwaltung; die Person selbst stellt dafür einen Antrag mit kurzer Begründung. Gespeichert werden der Antrag (gewünschte Klassen und Fächer, Begründung, Zeitpunkt), die Entscheidung (angenommen oder abgelehnt, Zeitpunkt, Antwort) und ein Verlauf jeder Änderung (was, wann, warum und welches Verwaltungskonto – die Person selbst sieht als Absender „Lernweg (Support)“, siehe 3.24). Die Verwaltung bekommt über einen neuen Antrag eine Mitteilung ohne Namen. Kinder mit Begleitung betrifft das nicht: Dort legt die Begleitung Klasse und Wahlfächer fest (3.4). Alles wird mit dem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Lernbetrieb), der Verlauf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (nachvollziehbar machen, wer was geändert hat).
3.26 Aufgaben nach Lehrplan, Fächer abschalten
Welche Aufgaben ein Kind bekommt, richtet sich nach dem Lehrplan seines Bundeslandes, seiner Schulart und seiner Klasse (an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Schulbesuchsjahr). Dafür nutzt Lernweg die Angaben im Lernprofil, die schon gespeichert sind (Schulart, Klasse, Bundesland – siehe 3.4); es kommen keine neuen hinzu. Fehlt die Schulart, bekommt das Kind bis zum Eintragen nur Mathematik, Deutsch und Aufgaben ohne Fach (Alltag). An der Förderschule Lernen, der Berufsschule und in der Erwachsenenbildung gelten mindestens die Lehrpläne der Oberschule; danach prüft eine Begleitung oder die Verwaltung die Fächer. Dafür wird ein Vermerk „Fächer geprüft“ gespeichert (wer, wann, freiwillige Notiz, für welche Schulart), dazu ein Eintrag im Verlauf. Die Begleitung mit dem Recht „Daten ändern“ und die Verwaltung können einzelne Fächer abschalten. Gespeichert werden das abgeschaltete Fach, wer es abgeschaltet hat, wann und ein freiwilliger Grund, dazu ein Verlauf jeder Änderung (Fach aus oder wieder an, wer, wann, Grund; Begleitungen sehen die Verwaltung als „Lernweg (Support)“, siehe 3.24). Im Ereignisprotokoll steht nur, dass ein Fach geändert wurde – ohne Kind und ohne Fach. Alles wird mit dem Konto gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Lernbetrieb), der Verlauf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (nachvollziehbar machen, wer was geändert hat).
3.27 Mitteilungen für Kinder: Erlaubnis der Eltern, „Zeit zum Lernen“
Kinder unter 16 Jahren können nicht allein in Mitteilungen aufs Gerät einwilligen (Art. 8 DSGVO). Darum bekommt ein Kind die Mitteilungen (3.22, 3.23) erst, wenn die Erlaubnis der Eltern eingetragen ist. Eintragen kann sie ein Elternteil oder eine Begleitung mit dem Recht „Daten ändern“ im Namen der Eltern und – wenn die Regel es erlaubt – die Verwaltung. Gespeichert werden der Zeitpunkt, wer sie eingetragen hat (Konto und Name) und ein Verlauf jedes Erteilens und Widerrufens. Wird die Erlaubnis widerrufen, schickt Lernweg dem Kind keine Mitteilung mehr. Danach schaltet das Kind die Mitteilungen auf seinem Gerät selbst ein (Hinweis in Leichter Sprache, 3.23). Damit die Begleitung sieht, ob Mitteilungen ankommen, speichert Lernweg je angemeldetem Gerät nur eine Prüfsumme der Geräte-Adresse, die Art des Geräts (z. B. „iPhone Safari“) und den Zeitpunkt – nicht die Adresse selbst. Die Begleitung und die Verwaltung können einem Kind eine kurze Erinnerung „Zeit zum Lernen“ schicken; sie ist inhaltsarm, kommt nicht während der Ruhezeit für Kinder (die Meldezentrale hält sie bis danach zurück), und es gibt höchstens wenige je Stunde. Gespeichert wird nur, wann wer eine Erinnerung geschickt hat (für die Grenze je Stunde); im Ereignisprotokoll steht nur, dass eine Erinnerung ging. Alles wird mit dem Konto gelöscht, die Erinnerungen nach 30 Tagen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 8 DSGVO (Einwilligung der Eltern), die Geräte-Zahl und die Erinnerungen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Lernbetrieb).
4 · Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Konto führen, Anmeldung, Lernbetrieb, Lernprofil, Lernverlauf, Begleitung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Nutzungsverhältnis mit den Eltern bzw. ab 18 mit der Person selbst |
| Pflichtangaben von Begleitungen und Selbstlernenden (siehe 3.17) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – zur Begleitung von Kindern gehört, dass die Begleitung erreichbar ist, bei Selbstlernenden die Person selbst; bei Lehrkräften die dienstlichen Angaben der Schule |
| Übersicht „Wer ist angemeldet“ für die Verwaltung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Sicherheit und Überblick über die Konten |
| Bearbeiten aller Schülerinnen und Schüler durch die Verwaltung (3.18) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Betrieb und Hilfe im Nutzungsverhältnis (z. B. Anmeldung einrichten) |
| Hilfsmittel und Nachteilsausgleich je Kind (3.19) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Lernbetrieb nach den Vorgaben der Schule; soweit daraus eine Beeinträchtigung hervorgeht, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einverständnis der Eltern bzw. der Person) |
| Erklären nach „Verstehe ich nicht“ (3.22) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Lernbetrieb |
| Mitteilungen aufs Gerät (3.22, 3.23) | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung (Hinweis vor dem Einschalten, Zeitpunkt gespeichert), jederzeit widerruflich; Übermittlung an den Mitteilungsdienst des Herstellers: Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit außerhalb der EU |
| Nachrichten von Kindern (3.20) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Lernbetrieb und Kontakt mit Begleitung und Support; Nachrichten zwischen Kindern nur nach Freischaltung durch die Begleitung |
| Wortliste, Meldungen und Protokoll des Öffnens (3.20) | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Schutz der Kinder vor Beleidigung, Bedrohung und Übergriffen, ohne ständiges Mitlesen |
| Zugriffsprotokoll der Verwaltung (3.18) | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – nachvollziehbar machen, wer wann warum auf ein Kind zugegriffen hat (Schutz der Kinder, Kontrolle durch die Begleitungen) |
| Geburtsdatum (Tag der Volljährigkeit bestimmen) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Schulart mit Förderschwerpunkt | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die Angabe ist freiwillig und wird von den Eltern bzw. ab 18 von der Person selbst für diesen Zweck gemacht (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), siehe 3.4 |
| Blind / gehörlos | Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO – ausdrückliche Einwilligung (aller Sorgeberechtigten; ab 18 die Person; bei Betreuung die Betreuung) |
| Weitere Begleitung für ein Kind einladen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die einladende Person bestätigt, dass die Zustimmung der Eltern vorliegt |
| Selbst eine Begleitung einladen (Selbstlernende) | Einwilligung der Person, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| Sperren, Zugriffsprotokoll, Protokoll des Dienstes, Ereignisprotokoll, zweiter Faktor | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Sicherheit der Konten und des Dienstes |
| E-Mails zu Einladung, Bestätigung, Kennwort, Volljährigkeit, Löschfristen | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Kopie verschickter Mails im Ordner „Gesendet“ | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Nachvollziehbarkeit |
| Klassen und Fächer bei Selbstlernenden, Antrag und Entscheidung (3.25) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Verlauf der Änderungen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Aufgaben nach Lehrplan, abgeschaltete Fächer und ihr Verlauf (3.26) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Verlauf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Erlaubnis der Eltern für Mitteilungen an Kinder (3.27) | Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 8 DSGVO; Geräte-Zahl und Erinnerungen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Kontaktformular | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; eine Anfrage nach einem Probezugang Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Ihr Wunsch, ihn zu bekommen) |
| Probezugang zum Ausprobieren (siehe 3.15) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Name, Adresse und Verknüpfungen im Protokoll 14 Tage nach dem Ende Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, länger nur auf Ihren Wunsch Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Vermerk über die Löschung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Informationskanal (siehe 3.16) | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Einwilligung, jederzeit widerrufbar |
| Befragung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Verbesserung des Angebots; Teilnahme freiwillig |
| Nachweis von Auskunft, Export, Löschung, Einwilligungen | Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO |
5 · Kinder und Jugendliche
- Konten von Kindern legen ausschließlich Erwachsene an: Eltern oder Lehrkräfte als Begleitung. Kinder können sich nicht selbst registrieren.
- Soweit eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht und das Kind jünger als 16 Jahre ist, erteilen die Träger der elterlichen Verantwortung die Einwilligung (Art. 8 DSGVO). Bei den Gesundheitsdaten (3.5) gilt das bis 18: bis dahin willigen alle Sorgeberechtigten ein.
- Die Rechte aus Abschnitt 11 üben für Kinder die Eltern aus; in der App können das die Begleitungen mit dem Recht „Daten ändern“ und die Verwaltung. Das Kind kann jederzeit selbst fragen.
- Mit 18 entscheidet die Person selbst (3.7), auch neu über die Gesundheitsangaben (3.5).
6 · Künstliche Intelligenz und Vorlesestimme
- Lokal: Die Sprachmodelle laufen mit Ollama auf unserem eigenen Lernweg-Server. Sie sind nur von diesem Server aus erreichbar, nicht aus dem Internet. Es werden keine Daten an einen KI-Anbieter geschickt, und die Modelle lernen nicht aus den Daten der Lernenden.
- Was die KI bekommt: Die KI schlägt Aufgaben zu Lernzielen und Stufen vor und prüft sie. In ihren Aufträgen stehen keine Namen, kein Geburtsdatum, keine Schulart, keine Gesundheitsangaben und keine Lernergebnisse einzelner Personen; die Datenbank ist so gebaut, dass die KI-Tabellen nicht auf Konten von Lernenden verweisen. Welche Lernziele gerade gebraucht werden, entscheidet das Programm – an die KI geht nur das Lernziel.
- Namensfilter: Hinweise und Ablehnungsgründe von Lehrkräften dürfen als Beispiele mitgehen. Vor jedem Auftrag ersetzt ein Filter darin alle Namen von Lernweg-Konten und Vornamen aus einer Namensliste durch „Kind A“, „Person A“. Ehrliche Grenze: ein sehr seltener Name, der nicht in der Liste steht, kann stehen bleiben.
- Fotos von Papier-Aufgaben: Bei Papier-Aufgaben bekommt die lokale KI das Foto, um einen Vorschlag für die Begleitung zu machen. Steht auf dem Papier ein Name oder ist eine Handschrift zu sehen, sieht die KI das mit – auch sie läuft nur auf unserem Server. Die KI entscheidet nie allein und spricht nie mit Kindern; was sie abgelesen hat, wird mit den Fotos gelöscht. Die KI-Auswertung lässt sich abschalten.
- Jede Aufgabe wird mehrfach geprüft: vom Programm und von mehreren KIs auf unserem Server (sie bekommen nur den Aufgabentext, nie Daten über Lernende). Die meisten Aufgaben gibt danach ein Mensch frei, bevor sie ein Kind bekommt. Aufgaben ohne jeden Befund der Prüfungen gehen sofort online; ein Mensch kann sie danach ansehen, mit einem Klick sind sie wieder offline. Aufgabenvorschläge, Erklärungen zu Aufgaben und Prüfvorschläge, die außerhalb von Lernweg mit einem KI-Werkzeug des Betreibers entstehen, enthalten keine Daten über Lernende und durchlaufen dieselben Prüfungen; übernommen wird nur, was ein Mensch freigibt.
- Vorlesestimme: Vorgelesen wird mit Piper, ebenfalls auf unserem Server. Vorgelesen werden Aufgaben und Erklärungen; Stimmaufnahmen von Nutzern gibt es nicht.
- Quellensuche: Um Quellen für Sachaufgaben zu finden, ruft unser Server öffentliche Seiten (z. B. Lexika) ab. Für die Suche nach solchen Seiten nutzen wir einen externen Suchdienst, dem nur Themenwörter und Domainnamen übermittelt werden – nie etwas über Lernende. Die Suche läuft auch von selbst, einige Male am Tag für Lernziele, zu denen eine Quelle fehlt; auch dann gehen nur Themenwörter und Domainnamen an den Suchdienst.
7 · Wer die Daten sieht
- Das Kind selbst; seine Begleitungen im Rahmen ihrer Rechte; die Verwaltung. Die Verwaltung kann seit 30.10.2026 alle Kinder bearbeiten und ansehen – bei Kindern, die sie nicht selbst begleitet, nur mit Begründung und Eintrag im Zugriffsprotokoll (3.18) – und für Auskunft, Export und Löschung alle Daten eines Kontos abrufen.
- Zugriffsprotokoll (3.18): die Verwaltung und die Begleitungen des jeweiligen Kindes.
- Nachrichten von Kindern (3.20): Absender und Empfänger. Nachrichten an den Support sieht die Verwaltung. Nachrichten zwischen Kindern sehen Erwachsene nur nach einem Treffer der Wortliste (die Verwaltung und die Begleitungen der beiden Kinder); jedes Öffnen steht im Protokoll, das die Verwaltung und die Begleitungen der beiden Kinder lesen. Wer die Freischaltung gesetzt hat, sehen die Begleitungen des Kindes.
- Wer wen begleitet: Die Verwaltung sieht die Namen aller Lernenden und Begleitungen und wer wen begleitet. Eine Begleitung sieht nur die Lernenden, die sie selbst begleitet, und von deren anderen Begleitungen den Namen und ob es Eltern oder eine Lehrkraft sind – keine E-Mail-Adresse und keine anderen Lernenden.
- Pflichtangaben (3.17): Anschrift, Telefon, Mail bzw. die Angaben der Schule sieht nur die Person selbst und die Verwaltung – keine andere Begleitung, kein Kind.
- Absender der Verwaltung (3.24): Kinder, Begleitungen und Selbstlernende sehen „Lernweg (Support)“; welches Verwaltungskonto es war, sieht nur die Verwaltung.
- Lehrkräfte, die Aufgaben prüfen, sehen Aufgaben und ihre eigenen Rückmeldungen; vorläufige Ergebnisse und Papier-Fotos nur innerhalb derselben Organisation. Die Verwaltung kann ihnen Aufgaben zum Prüfen zuweisen – gespeichert wird nur, wem was zugewiesen ist, von wem und wann.
- Für Lehrkräfte, die Aufgaben vor der Freigabe prüfen, speichern wir, welche Klassen, Schularten und Bundesländer sie prüfen, wer das festgelegt hat und wann. Das legt die Verwaltung fest; darf eine Lehrkraft ihren Bereich selbst enger stellen, speichern wir auch diese Auswahl. Die Angaben werden gelöscht, wenn das Modul abgeschaltet oder das Konto gelöscht wird.
- Strato als Betreiber der Server (Auftragsverarbeitung, siehe 8).
- Mitteilungen aufs Gerät (3.22): die Meldezentrale desselben Betreibers (Kennung, Geräte-Adresse, Art des Geräts) und – verschlüsselt – der Mitteilungsdienst des Browser-Herstellers.
- Sonst niemand. Wir verkaufen nichts und geben nichts an Dritte weiter. Keine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU (Ausnahme nur, wenn jemand Mitteilungen einschaltet und vorher eingewilligt hat: der Mitteilungsdienst des Browser-Herstellers, siehe 3.22 und 3.23).
8 · Wo die Daten liegen
- Lernweg-Server: ein eigener, bei der Strato GmbH gemieteter Server (kein geteilter Server) in einem Rechenzentrum in Deutschland. Darauf laufen App, Datenbank, KI und Vorlesestimme. Die Datenbank ist nicht aus dem Internet erreichbar.
- Mailserver: Der Mailserver für support@lernweg.app läuft auf einem weiteren Strato-Server in Deutschland.
- Auftragsverarbeitung: Strato verarbeitet die Daten in unserem Auftrag nach einem Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- Sicherungen: Nächtliche Sicherungen werden über eine verschlüsselte Verbindung abgeholt und liegen im Haus des Verantwortlichen in Dresden, verschlüsselt (restic); eine Arbeitskopie liegt dort auf einem Server mit Zugriffsschutz.
- Hochgeladene Befragungs-Bögen: nur kurz auf einem eigenen Server des Betreibers, siehe 3.13.
9 · Wie lange wir speichern
| Daten | Speicherdauer |
|---|---|
| Konto, Lernprofil, Lernverlauf, Nachrichten, Anträge, Einwilligungen | Bis das Konto gelöscht wird. Ein Konto, mit dem sich 12 Monate niemand angemeldet hat, löscht Lernweg automatisch; 30 Tage vorher kommt ein Hinweis per E-Mail (an Erwachsene selbst, bei Kindern an ihre Begleitungen). Bei einer Begleitung zählt auch die Anmeldung eines begleiteten Kindes. Verwaltungskonten werden nicht automatisch gelöscht. |
| Klassen und Fächer bei Selbstlernenden, Anträge und Verlauf (3.25) | Mit dem Konto |
| Abgeschaltete Fächer und ihr Verlauf (3.26) | Mit dem Konto |
| Erlaubnis der Eltern und ihr Verlauf, angemeldete Geräte (Prüfsumme) (3.27) | Mit dem Konto; Geräte auch beim Ausschalten |
| Erinnerungen „Zeit zum Lernen“ (3.27) | 30 Tage, spätestens mit dem Konto |
| Pflichtangaben von Begleitungen und Selbstlernenden (3.17) | Mit dem Konto; eine Änderung überschreibt die alte Angabe sofort |
| Hilfsmittel und Nachteilsausgleich (3.19) | Mit dem Konto; leeren löscht sofort |
| Zugriffsprotokoll der Verwaltung (3.18) | 1 Jahr, dann automatisch gelöscht (täglicher Lauf); mit dem Konto des Kindes sofort |
| Erklär-Wünsche (3.22) | 12 Monate, dann automatisch gelöscht (täglicher Lauf); mit dem Konto sofort |
| Mitteilungen aufs Gerät (3.22, 3.23) | Abo bis zum Ausschalten; Lernweg speichert nur den Zeitpunkt der Einwilligung (mit dem Konto gelöscht) |
| Nachrichten von Kindern (3.20) | 12 Monate, dann automatisch gelöscht (täglicher Lauf); mit dem Konto sofort |
| Meldungen der Wortliste, Protokoll des Öffnens, Verlauf der Freischaltung (3.20) | 1 Jahr, dann automatisch gelöscht (täglicher Lauf); mit dem Konto des Kindes sofort |
| Geburtsdatum | Mit dem Konto; es wird auch nach dem 18. Geburtstag nicht gekürzt |
| Blind / gehörlos | Bis zum Widerruf (Häkchen raus), Ablehnen durch die Eltern oder fehlende eigene Zustimmung mit 18 |
| Fotos von Papier-Aufgaben | 14 Tage nach der Entscheidung; ohne Entscheidung 60 Tage nach der Abgabe (Hinweis 14 Tage vorher); Entwürfe 1 Tag |
| Anmeldungen (Sitzungen) | Gültig 8 Stunden (Kinder) bzw. 30 Tage (Erwachsene); gelöscht 7 Tage nach Ablauf |
| Einrichtungs-Zettel | Höchstens 14 Tage gültig, einmal einlösbar |
| Geräte (Keks und Eintrag) | Keks 1 Jahr; Eintrag 6 Monate nach der letzten Nutzung gelöscht |
| Einladungen | Persönliche Angaben beim Einlösen geleert; nicht eingelöste 30 Tage nach Ablauf gelöscht |
| Links per E-Mail, Zwischenschritte des zweiten Faktors | Kennwort-Link 60 Minuten, E-Mail bestätigen 48 Stunden, je einmal; gelöscht 7 Tage nach Ablauf |
| Zähler für Sperren (IP-Prüfwert) | Etwa 1 Tag (stündliches Aufräumen), länger nur während einer Sperre |
| Zugriffsprotokoll des Webservers | 14 Tage |
| Protokoll des Dienstes (Container) | höchstens 3 × 10 MB, ältere Meldungen werden überschrieben |
| Ereignisprotokoll (ohne Namen) | 12 Monate |
| Kopien verschickter Mails im Ordner „Gesendet“ | 6 Monate |
| Kontaktformular | 90 Tage, nachdem die Nachricht erledigt ist |
| Probezugang (Konto, Beispielkinder, Lernverlauf, Kopien der Mails) | Bis zum Ende des Probezugangs (Vorschlag 14 Tage, höchstens 60), dann automatisch gelöscht |
| Protokoll des Probezugangs mit Adresse, Name, Verknüpfungen und geschriebenen Mails | 14 Tage nach dem Ende (bei weiterer Nutzung 14 Tage nach deren Ende; auf Wunsch sofort oder bis zu einem genannten Tag); der Vermerk ohne Adresse und Namen ohne Frist |
| Informationskanal | Bis zur Abmeldung; nicht bestätigte Anmeldungen 7 Tage |
| Befragung | Antworten 24 Monate, freie Texte 12 Monate, hochgeladene Bögen höchstens 24 Stunden |
| Nachweise zu Auskunft/Export/Löschung | Ohne Frist (ohne Verweis auf gelöschte Konten) |
| Sicherungskopien | 7 tägliche, 4 wöchentliche, 6 monatliche Stände – nach einer Löschung also noch bis zu etwa 6 Monate |
Wird ein Konto gelöscht, verschwinden seine Daten sofort aus dem Betrieb – auch Anmeldewege, Geräte-Zuordnungen, Einwilligungen und Papier-Fotos; die Einladung trägt seine persönlichen Angaben schon seit dem Einlösen nicht mehr. In den Sicherungskopien bleiben die Daten, bis der jeweilige Stand verfällt. Aus Sicherungen wird nichts einzeln herausgelöscht; sie werden nur genutzt, wenn etwas wiederhergestellt werden muss.
10 · Sicherheit
- Durchgehend verschlüsselte Verbindung (HTTPS, mit HSTS); E-Mails mit STARTTLS. Sicherheits-Kopfzeilen verbieten das Einbetten in fremde Seiten und das Nachladen fremder Inhalte.
- Kennwörter, Wörter, PINs und Bilderfolgen nur als Argon2id-Prüfwert; Sitzungs-, Geräte-, Einladungs- und Link-Schlüssel nur als SHA-256-Prüfwert; Geheimnis des zweiten Faktors verschlüsselt.
- Sperren je Anmeldeweg und je Adresse (3.9); „auf allen Geräten abmelden“; ein neues Wort, eine neue PIN, neue Bilder oder ein neuer Zettel beenden alle anderen Anmeldungen.
- Firewall: von außen nur Web (80/443) und Fernwartung per Schlüssel; Datenbank und KI nicht von außen erreichbar.
- Fotos werden vor dem Speichern von Ortsangaben und anderen Zusatzdaten befreit.
- Rechte je Kind und je Begleitung; jede Auskunft, jeder Export und jede Löschung wird festgehalten.
11 · Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f (Art. 21). Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3).
So geht es in der App:
- Auskunft: Unter „Daten von …“ zeigt die App auf Knopfdruck, was zu einer Person gespeichert ist. Kennwörter, PINs, Bilderfolgen und Zettel erscheinen nicht – sie stehen nirgends im Klartext.
- Mitnehmen: „Alles herunterladen“ gibt alle Daten als Datei (JSON) aus, mit den Fotos der Papier-Aufgaben.
- Löschen: ein Knopf, der zur Bestätigung den ausgeschriebenen Namen verlangt.
- Widerruf: Gesundheitsangaben: Häkchen entfernen bzw. „Zustimmung zurücknehmen“ (3.5).
- Wer das darf: die Person selbst, Begleitungen mit dem Recht „Daten ändern“ und die Verwaltung. Ohne App: eine Nachricht an die Adresse in Abschnitt 1.
12 · Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist:
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Maternistraße 17 01067 Dresden Telefon: +49 351 85471-101 https://www.saechsdsb.de/
13 · Änderungen
Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich Lernweg ändert, und regelmäßig überprüft. Es gilt die Fassung auf dieser Seite. Fassung vom 29.10.2026, ergänzt um 3.17 (Pflichtangaben von Begleitungen, Übersicht „Wer ist angemeldet“) und am 30.10.2026 um 3.18 (Zugriffe der Verwaltung auf Schülerinnen und Schüler, Zugriffsprotokoll), am 31.10.2026 um 3.19 (Hilfsmittel und Nachteilsausgleich), am 01.11.2026 um 3.20 (Nachrichten von Kindern, Wortliste), 3.21 (zuletzt benutzte Einstellungen), 3.22 (Erklären, Mitteilungen aufs Gerät), 3.23 (Einwilligung vor den Mitteilungen) und die Zustellmeldung in 3.14, am 02.11.2026 um 3.24 (Absender „Lernweg (Support)“) sowie Änderungen in 2 (kostenfrei und nicht kommerziell), 3.11 und 3.15 (Probezugang anfragen, Name, Nachrichten im Probezugang) und 3.17 (Pflichtangaben auch für Selbstlernende, E-Mail immer Pflicht, Telefon freiwillig), am 03.11.2026 um 3.25 (Klassen und Fächer bei Selbstlernenden), am 05.11.2026 um 3.26 (Aufgaben nach Lehrplan, Fächer abschalten) und 3.27 (Erlaubnis der Eltern für Mitteilungen an Kinder, Erinnerung „Zeit zum Lernen“).